Lohnsteuerhilfeverein Zwickau – Lohnsteuerhilfe – Sie haben Probleme mit der Einkommensteuererklärung? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Millionen Steuerzahler finden sich im komplizierten deutschen Steuerrecht nicht zu recht. Lassen Sie Ihre Steuererklärung von den Steuerexperten in Zwickau machen. Ganz gleich, ob Sie im Ruhestand sind, und nicht wissen, wann Sie wieder Steuern zahlen müssen. Vielleicht sind Sie als Arbeitnehmer nicht sicher, ob Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben. Oder sie planen mit Nachwuchs, möchten aber keine Fehler beim Elterngeld machen. Bei der Lohnsteuerhilfe in Zwickau sind Sie gut aufgehoben. Sparen Sie Steuern. Und nutzen Sie Ihre kostbare Zeit für wichtigere Dinge. Lassen Sie Ihre Steuern von den Fachleuten machen.
Die Steuern bei der Lohnsteuerhilfe machen lassen im Lohnsteuerhilfeverein Zwickau
Nutzen Sie alle Vorteile im Lohnsteuerhilfeverein Zwickau. Wir erstellen Ihre Steuererklärung. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Steuerrecht. Wir unterstützen Sie aber auch darüber hinaus. Sp prüfen wir die Antwort des Finanzamtes, den Steuerbescheid. Enthält dieser Unrichtigkeiten, dann begleiten wir Sie im Einspruchsverfahren. Außerdem erledigt Lohnsteuerhilfe für Sie diverse Anträge, zum Beispiel auf Kindergeld, oder auf Steuerfreibeträge. Damit erhalten Sie unter anderem mehr Netto vom Brutto.
Der Lohnsteuerhilfeverein Zwickau berät aber auch Ruheständler. Hier finden Rentner Antworten auf die Frage, ob man jetzt wieder Steuern zahlen muss, oder ob man eine Steuererklärung machen muss. Und natürlich unterstützt die Lohnsteuerhilfe diejenigen Ruheständler, die einen Brief vom Finanzamt erhalten haben und nunmehr für mehrere Jahre Steuererklärungen abgeben müssen. Gerade für Rentner ist die Frage “wann muss ich wieder Steuern zahlen” wichtig. Sie sorgt für große Verunsicherung, denn es gibt für Steuer-Laien keine einfache Formel, die eine zuverlässige Antwort liefern könnte. Betroffene, die beim Lohnsteuerhilfeverein Rat suchen, erhalten zuverlässige Antworten und seriöse steuerliche Betreuung.
Neben zahlreichen weiteren Leistungen bietet der Lohnsteuerhilfeverein seinen Lohnsteuerhilfeservice auch Ihrem Ehepartner bzw. Ihrem Lebenspartner an.
Warum muss man Mitglied werden im Lohnsteuerhilfeverein Zwickau bei der Lohnsteuerhilfe
Der Lohnsteuerhilfeverein bietet Arbeitnehmern bezahlbare steuerliche Beratung an, die sich in der Qualität nicht von der Beratung durch einen Steuerberater unterscheidet. Bedingung für die steuerliche Betreuung im Lohnsteuerhilfeverein ist die Jahresmitgliedschaft. Das hat der Gesetzgeber seinerzeit so festgelegt und im Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgeschrieben. Die Vorzüge der Jahresmitgliedschaft: Sie zahlen einen Mitgliedsbeitrag und können aber das ganze Jahr über den Lohnsteuerhilfe-Service in Anspruch nehmen.
Der Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein Zwickau richtet sich nach der Höhe der gesamten Einkünfte im Steuerjahr. Die Lohnsteuerhilfe hat eine Beitragsordnung, die nach sozialen Kriterien abgestuft ist. Anders ausgedrückt: Wer mehr verdient, zahlt auch etwas mehr. Die niedrigste Beitragsklasse liegt bei 35 Euro, die höchste bei 245 Euro, wenn Sie mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen. Für neue Mitglieder wird ferner eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro berechnet.
Wer kann die Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen? Der Lohnsteuerhilfeverein in Zwickau unterstützt Beamte, Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Pensionäre, Auszubildende oder zum Beispiel Studenten in allen Fragen zur Einkommensteuererklärung. Das heißt: Die Lohnsteuerhilfe wird tätig für alle Steuerzahler, die ihr Geld durch nichtselbständige Arbeit verdienen.
Mehr über die Lohnsteuerhilfe erfahren Sie auch in dem Youtube Kanal des Lohnsteuerhilfevereins.